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AGB der Lohndata Abrechnungs GmbH


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§ 1 Allgemeines

1.1
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Ange- bote der Lohndata.

1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Wider- spruch, selbst im Falle der Lieferung, nicht Ver- tragsbestandteil.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedin- gungen und/oder Ergänzungen sowie Änderun- gen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.


§ 2 Vertragsabschluss

2.1
Alle Angebote von Lohndata sind, insbeson- dere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freiblei- bend und unverbindlich, sofern in einem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

2.2 Der Umfang der von Lohndata zu erbringenden Leistungen wird allein durch eine etwaige Auftragsbestätigung und durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Dienstleis- tungsvertrages festgelegt. Auch einseitig erteilte Aufträge werden erst durch Bestätigung von Lohndata gültig - ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen von Lohndata.

2.3 Lohndata behält sich durch die Berücksich- tigung zwingender Änderungen, durch rechtliche oder technische Normen bedingt, Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.


§ 3 Vertragsgegenstand

3.1
Vertragsgegenstand ist die Erbringung der im Angebot/Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leis- tungen für die laufende Lohnabrechnung gemäß den Bestimmungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 des STBerG. Lohndata übt darüber hinaus keine steuer-, tarif- oder rechts- beratenden, juristischen Tätigkeiten aus.

3.2 Lohndata erbringt die Leistungen aus- schließlich auf der Basis des geschlossenen Vertrages. Mitarbeiter von Lohndata sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden mit dem Kunden zu vereinbaren bzw. zu ergänzen; es gilt immer die ergänzende Schriftform.

3.3 Lohndata wird mit den vom Kunden bereitgestellten Daten, in dessen Auftrag die gelieferten Stammdaten, Ergänzungsdaten und variable Daten, einrichten, erfassen und in Dateien speichern. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

3.4 Lohndata wird die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen bis zum abgestimmten Abrechnungstermin erbringen und die Abrechnung und Datenträger bzw. Abrechnungsunterlagen an den Kunden senden.

3.5 Lohndata wird bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Auftraggeber über den Verzug rechtzeitig informieren und/oder bei Bedarf, anstelle der geschuldeten Abrechnungen, über- gangsweise Abschlagsabrechnungen erstellen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn kurzfristig Gesetzes-, Tarif- oder Steueränderungen berücksichtigt werden müssen. Lohndata teilt dem Kunden unverzüglich mit Bekanntwerden dieser Gründe die Endauslieferungstermine mit.

3.6 Für die Installation gelieferter Erfassungs- software von Lohndata ist der Kunde selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Lohndata als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienung der gelie- ferten Software gehören nicht zum Leistungs- umfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden und gesonderten Vereinbarung und werden separat berechnet.

3.7 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Rahmen- bedingungen erfüllt werden.


§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden / Leistungs-         inhalt

4.1
Der Kunde hat Lohndata alle für die Durch- führung des Vertrages wichtigen und notwendigen Informationen, Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Kunde wird erstmals bei dem verein- barten Vertragsbeginn bzw. der Dienst- leistungsaufnahme und anschließend vor jeder Abrechnung, auf eigene Kosten, die Lohnab- rechnungsdaten in schriftlicher oder elektronischer Form an Lohndata übermitteln, verbunden mit der Weisung, die Daten wie gemeldet, im Kundenauftrag zu verarbeiten. Für die richtige und korrekte Datenbenennung und -übermittlung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber meldet unaufgefordert zeitnah alle relevanten Daten, wie: Mitarbeiterneu- einstellungen (umgehende Anmeldung bei den Krankenkassen durch Lohndata), Mitarbeiter- und Tarifeinstufungen, Umstufungen, Lohn- und Gehaltserhöhungen bzw. alle Daten die für eine korrekte Abrechnung wesentlich und erforderlich sind und zwar so rechtzeitig, dass Lohndata eine angemessene Be- und Verarbeitungszeit zur Verfügung steht. Lohndata übernimmt keine Personalverwaltung (auch nicht teilweise). Gesetzliche Sondermeldungen (REHADAT, statis- tische Erhebungen, Berufsgenossenschaft, etc.) bearbeitet Lohndata nur auf Zuleitung.

4.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich und berücksichtigt eigenständig die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sämtlicher Unterlagen, Belege und Auswertungen.


§ 5 Preise

5.1
Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung und/oder des gültigen Dienstleistungsvertrages zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer- ungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreise/ Stundenlohnpreise nach Zeitaufwand berechnet.

5.2 Lohndata stellt seine Dienstleistungen zeitnah in Rechnung. Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Alle von Lohndata an den Kunden gelieferten Abrech- nungen und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigen- tum von Lohndata.

5.3 Bei verspäteter Zahlung durch den Auftrag- geber ist Lohndata berechtigt, alle Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen.


§ 6 Lieferfrist

6.1
Von Lohndata genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.

6.2 Auftragsänderungen und Datennachliefer- ungen führen u. U. zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen und sollten ggf. vom Auf- traggeber neu mit Lohndata vereinbart werden.


§ 7 Annahmeverzug des Kunden

7.1
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware oder Dienstleistung in Verzug, so ist Lohndata nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere bei vorzeitiger Vertragskündigung des Auftraggebers. Verlangt Lohndata Schadensersatz bzw. Vertragsabfindung, so beträgt dieser 80% des zu erwartenden Auftragswertes bezogen auf die Vertragsrestlaufzeit.


§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1
Lohndata gewährleistet, dass ihre Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln oder Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage voraus- gesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

8.2 Der Kunde haben Lohndata aufgetretene Mängel und Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen. Dem Kunden stehen die jeweiligen weitergehenden gesetzlichen Gewähr- leistungsrechte zu, soweit Lohndata die Beseitigung der angezeigten Mängel oder Fehler im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt und sie auch innerhalb von zwei Wochen ab Eingang einer eventuell erneuten Mängel- anzeige des Kunden fehlschlägt.

8.3 Fehlerhafte Bearbeitungen, Auswertungen, die durch Lohndata verursacht werden, berichtigt Lohndata kostenlos. Fehlermeldungen müssen vor der nächsten Verarbeitung erfolgen.

8.4 Lohndata haftet für das Verschulden ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und ihrer gesetz- lichen Vertreter auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften. Die Höhe des Schadens ist begrenzt auf Schäden, welche aufgrund etwaiger vertrag- licher Vereinbarungen vorhersehbar und typisch sind (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Mitverschulden durch den Auftraggeber mindern einen eventu- ellen Schaden entsprechend.

8.5 Lohndata haftet außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter und andere mittelbare Schäden und Folgeschäden.


§ 9 Gefahrübergang, Gewährleistung bei Erfas-         sungssoftware

9.1
Soweit Lohndata Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von Lohndata - gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Lohndata unverzüglich testen. Läuft die Software im wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.

9.2 Lohndata kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann Lohndata darüber hinaus durch Überlassung einer neuen Version beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu erlangen.

9.3 Gewährleistungansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Lohndata wird nach Eingang der Mängelrüge, nach eigener Wahl, entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.

9.4 Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenom- men, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.


§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung

10.1
Lohndata verpflichtet sich in besonderer Weise alle Daten und ihr bekannt gewordenen Tatsachen des Auftraggebers im Hinblick auf die Verschwiegenheits-Pflicht sorgsam zu schützen und zu bewahren, die jeweils geltenden Datenschutz- und Sicherungsmaßnahmen zu erfüllen und die organisatorischen, schutz- technischen Vorschriften einzuhalten. Lohndata verpflichtet sich alle Daten sicher zu speichern, zu verwalten und streng vertraulich zu bewahren und Dritten nicht unbefugt zugänglich zu machen. Lohndata wird vom Auftraggeber beauftragt, alle technischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zum Schutz vor Datenverlust zu treffen und ggf. vorzuschlagen, z.B.: Verschlüsselungssoft- ware für den Email-verkehr.

10.2 Die Verschwiegenheitspflicht wird hinfällig, wenn eine behördliche oder gerichtliche Anord- nung diese Verpflichtung im Einzelfall aussetzt.

10.3 Die Datenzulieferungen des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und gespeichert. Die Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um Vertragszwecke zu erreichen (Betriebsprüfungen).

10.4 Im Rahmen des Datenschutzes wurden alle Mitarbeiter der Lohndata, im Sinne des Daten- schutzgesetzes und dessen gesetzlicher Bestimmungen schriftlich in gesonderten Verein- barungen und Erklärungen, auf die Einhaltung des Datenschutzes und auf die absolute Verschwiegenheit verpflichtet.

10.5 Der Auftraggeber versichert, die gemäß Datenschutzgesetz nötigen erforderlichen Einwil- ligungen zur Datenübermittlung personenbe- zogener Daten für die Lohn- und Gehalts- abrechnung, an Lohndata, von den zuständigen und betreffenden Personen, vor Übermittlung, eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an Lohndata verantwortlich.

10.6 Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die Herausgabe der personenbezogenen Daten zu verlangen. Für den Fall, dass die Zusammen- stellung und Aufbereitung des Datenpools mit einem erheblichen Zeitaufwand einher geht, ist Lohndata berechtigt, diese Arbeiten gesondert (gemäß Preisliste) zu berechnen.

10.7 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung.


§ 11 Maßnahmen zur Sicherheit

11.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet durch Lohndata nicht beeinflussbare Gefahrenquellen in eigener Verantwortung auszuschalten: Nichtauto- risierte Personen einzusetzen, nicht mehr autorisierte Personen an Lohndata unverzüglich zu melden, nicht zertifizierte Programme aus dem Internet zu verwenden, bekannte Sicher- heitslücken in Softwareprodukten zu schließen, etc..


§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

12.1
Es wird ein gesonderter Dienstleistungs- vertrag geschlossen. Der Vertrag ist schriftlich gemäß den dort vereinbarten Kündigungsfristen jeweils kündbar.

12.2 Im Falle der Kündigung wird Lohndata alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschluss- arbeiten dem Kunden zur Abholung bereitstellen oder auf Wunsch an diesen kostenpflichtig übersenden. Auf Wunsch erstellt Lohndata, kostenpflichtig, für die archivierten Daten elektronische Datenträger entsprechend der gültigen Preislisten oder einem gesonderten Angebot.

12.3 Anschließend wird Lohndata alle gespei- cherten Daten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten und personenbe- zogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden löschen.

12.4 Sollte der Auftraggeber für einen zusam- menhängenden Zeitraum von drei Monaten die Leistungen von Lohndata nicht in Anspruch genommen haben und hat der Lohndata keinen entsprechenden Übersendungsauftrag erteilt, ist Lohndata automatisch berechtigt, alle Doku- mente, Unterlagen oder Kopien zu vernichten bzw. alle gespeicherten Stammdaten des Kunden sowie die zur Lohnabrechnung übermittelten personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer des Kunden zu löschen.


§ 13 Verjährung, anzuwendendes Recht,
         Gerichtsstand

13.1
Ansprüche gegen Lohndata verjähren ein Jahr ab Entstehung der Ansprüche und Kenntnis der Anspruchsumstände.

13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes- republik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtstandvereinbarung vorliegen. Lohn- data ist berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Stand: 01.10.2009

 

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