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Baunebengewerbe - Dachdecker

Im Dachdeckergewerbe besteht keine Besonderheit für die Urlaubsberechnung. Je nach Zugehörigkeit der in der Branche haben die Beschäftigten einen Urlaubsanspruch von 25 bis 30 Tage. Die Urlaubsvergütung wird aus dem Durchschnitt der letzten 6 Monate ermittelt.

In der Schlechtwetterperiode, die vom 1. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres besteht, erhalten die Beschäftigten für jede aktiv geleistete Arbeitsstunde 1,00 € Mehraufwandswintergelt.

Verwenden die Beschäftigten zur Vermeidung von Saison – KUG Stunden aus einem Arbeitszeitkonto, erhalten Sie zusätzlich 2,50 € steuer- und sozialversicherungsfrei als Zuschusswintergeld (ZWG). Eine Besonderheit dieser Branche ist die tarifliche Regelung zur Erweiterung der Schlechtwetterzeit. Für die Monate April und November werden bis zu 53 Stunden Überbrückungsgeld von der Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks für witterungsbedingten Arbeitsausfall erstattet. Das Überbrückungsgeld beträgt 75 % des tariflich festgelegten Stundenlohns.

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