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Baunebengewerbe - Garten- und Landschaftsbau

Im Garten- und Landschaftsbau bestehen hinsichtlich der Urlaubsregelungen keine Besonderheiten. Alle Beschäftigten über 18 Jahre erhalten 30 Tage Urlaub. Das Urlaubsentgelt setzte sich aus dem Durchschnitt der letzten 6 Monate zusammen. Die Arbeitgeber zahlen monatlich eine Umlage von 0,8 % für die Ausbildungsförderung an die Umlagekasse. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,15 % erhoben. In den Monaten Dezember bis März des Folgejahres kann bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall Saison – KUG beantragt werden. Diese von der Bundesagentur gewährte Leistung wird durch eine ganzjährige Winterbauumlage finanziert.

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