Baunebengewerbe - Gerüstbau
Die Sozialkasse und ZVK des Gerüstbaus regelt die Zusatzversorgung und den Urlaubsausgleich für das Gerüstbaugewerbe. Wie im Bauhauptgewerbe erhalten die Beschäftigten für je 12 Beschäftigungstage / Kalendertage einen Tag Urlaub. Das Urlaubsentgelt und das zusätzliche Urlaubsgeld wird aus dem aufgelaufenen Steuerbrutto ermittelt. Das Urlaubsentgelt beträgt 11,40 % vom zu versteuernden Arbeitsentgelt vom Beginn des Jahres bis zum Urlaubsbeginn. Die Arbeitnehmer erhalten 30 % zusätzliches Urlaubsgeld. Finanziert werden diese Beträge durch die monatlichen Umlagen aller beteiligten Unternehmen. Die Urlaubsregelung ist allgemeinverbindlich, jeder Arbeitgeber ist unabhängig von der Tarifbindung zu dieser Urlaubsregelung verpflichtet.
Für Kurzarbeit / Saison – Kurzarbeit erhalten die Beschäftigten je Ausfallstunde 0,60 € als Urlaubsausgleich. Der Urlaubsausgleich ist jedoch auf 400 Stunden im Kalenderjahr begrenzt.
