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Baunebengewerbe - Steinmetze

Im Steinmetzgewerbe bestehen unterschiedliche Urlaubsregelungen. Nur in Berlin besteht eine Urlaubsregelung wie im Bauhauptgewerbe. In allen anderen Bundesländern haben die Arbeitnehmer einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. Das Urlaubsentgelt bemisst sich am Durchschnitt der letzten 6 Monate. In allen Bundesländern erhalten die Arbeitnehmer für jeden Urlaubstag ein Zusätzliches Urlaubsgeld von 15,34 €. Das Steinmetzgewerbe nimmt nicht an den Regelungen zum Saison – Kurzarbeitergeld teil. Der Beitrag für die Berliner Arbeitgeber beträgt monatlich 16,5 % vom steuerpflichteigen Arbeitsentgelt aller gewerblich Beschäftigten. In den übrigen Bundesländern beträgt der Beitrag 2,6 % der steuerpflichtigen Lohnsumme.

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