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Saison-KUG

Saison – Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für das Baugewerbe mit Ausnahme Gerüstbau und Maler. Finanziert wird das Saison – Kurzarbeitergeld durch die sogenannte Winterbauumlage, die vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam ganzjährig gezahlt wird. Mit der Leistung sollen witterungsbedingte Kündigungen vermieden werden. 

In der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres gewährt die Bundesagentur Saison – KUG für witterungsbedingten Arbeitsausfall. Auch wenn der Ausfall konjunkturbedingt ist, wird während des entsprechenden Zeitraumes Saison – KUG gewährt. 

Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall vor Beginn der Bundesagentur anzeigen. Die Bundesagentur erstattet dem Arbeitgeber die gesamten Aufwendungen. Das Saison – KUG beträgt 60 % für Arbeitnehmer ohne zu berücksichtigende Kinder vom pauschaliertem Nettoentgelt. Arbeitnehmer mit zu berücksichtigende Kinder erhalten 67 % vom pauschaliertem Nettoentgelt. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet.

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