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Lohnabrechnung/Gehaltsabrechnung mit Kurzarbeitergeld (KUG)

Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Lohnbuchhaltung/ Kurzarbeitergeld (KUG)


Kurzarbeit (KUG) ist eine Möglichkeit für Firmen / Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten dabei weniger oder sogar überhaupt nicht. Der Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld (KUG) bis zu einer gewissen Höhe ausgeglichen. Innerhalb der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung werden die Verrechnungswerte ermittelt.

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und beträgt 60% oder 67 % des ausgefallenen Nettolohns (pauschalierte Nettoentgeltdifferenz). Es wird Arbeitnehmern bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Durch die Kurzarbeit muss zu erwarten sein, dass die Arbeitsplätze erhalten werden und somit Arbeitslosigkeit vermieden wird. KUG kann nicht vom Arbeitgeber angeordnet werden - der Betriebsrat muss dieser Vereinbarung zustimmen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, so muss der Arbeitnehmer / Mitarbeiter sein Einverständnis erklären. Anders als das Arbeitslosengeld wird das KUG auf Antrag des Arbeitgebers gewährt und mit der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung, wie bereits erwähnt, erstattet.


Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG)?


Kurzarbeitergeld (KUG) wird allen Mitarbeitern / Arbeitnehmern gewährt, die arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Vom Kurzarbeitergeld (KUG) ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die das Rentenalter erreicht haben bzw. eine geringfügige Beschäftigung ausüben (§ 8 SGB IV). Vom Kurzarbeitergeldbezug (KUG) sind auch Mitarbeiter / Arbeitnehmer ausgeschlossen, die als Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beziehen. Auch während der Zeit, in der Krankengeld bezogen wird, gibt es kein KUG.


Wie wird das Kurzarbeitergeld (KUG) versteuert?


Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist steuerfrei. Es wird jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt und bescheinigt (Progressionsvorbehalt).


Ermittlung Kurzarbeitergeld (KUG) mit der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung


Mit der laufenden Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Entgeltabrechnung werden von Lohndata die einzelnen KUG - Bestandteile jeweils ermittelt und vergütet. Die unterschriftsfertigen KUG - Anträge und Abrechnungslisten sind selbstverständlich Bestandteil unserer Dienstleistung und werden Ihnen mit der Monats - Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnung automatisch ausgehändigt:

  • Berechnung des Ausfallentgelts
  • Abgleich der Arbeitszeiten und Ausfallzeiten
  • Protokollierung der Berechnung
  • KUG - Ermittlung in der Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer anhand der amtlichen Tabellenwerte
  • Sozialversicherungsbeitragsberechnung auf die Ausfallentgelte
  • KUG - Abrechnungslisten
  • KUG – Antrag zur Erstattung bei Agentur für Arbeit

Lohndata - der führende und starke Partner für Ihre Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung

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