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Kirchlich-Diakonische Arbeits-Vertrags-Ordnung (KDAVO)

Grundlage für alle Überlegungen, die zu einem neuen, eigenen Arbeitsvertragsrecht für Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau geführt haben, ist die Prozessvereinbarung aus dem Jahr 2003. Bei der Neugestaltung der kirchlich-diakonischen Arbeitsvertragsordnung ließ sich die Arbeitsrechtliche Kommission von folgenden Zielen leiten:

  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • einheitliches Tarifrecht für Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter und Pflegepersonal
  • Orientierung am hilfsbedürftigen Nächsten
  • Straffung, Vereinfachung, Flexibilisierung und Transparenz
  • Aufgaben- und Leistungsorientierung
  • Wettbewerbsfähigkeit und
  • Attraktivität für Mitarbeitende
  • Stärkung der Effektivität und Effizienz des Dienstes
  • Praktikabilität und Attraktivität

Reduzierte Einnahmen und engere Finanzspielräume stellen Kirche und Diakonie vor enorme Herausforderungen. Da 70 bis 80% der Gesamtkosten Personalkosten sind, ist die moderate Anpassung der Entgelte der größte Beitrag zur Beschäftigungssicherung.

 

 

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