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Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnung mit Kurzarbeitergeld (KUG)

Kurzarbeitergeld - ein Sonderfall der Verdienstabrechnung

Kurzarbeit (KUG) ist eine Möglichkeit für Firmen/ Unternehmen, bei schwieriger Wirtschaftslage Kündigungen zu vermeiden. Die Arbeitnehmer arbeiten dabei weniger oder überhaupt nicht. Der Verdienstausfall wird durch das vom Staat gezahlte Kurzarbeitergeld (KUG) bis zu einer gewissen Höhe ausgeglichen. Innerhalb der Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnung werden die Verrechnungswerte ermittelt.

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und beträgt 60 oder 67% des ausgefallenen Nettolohns (pauschalierte Nettoentgeltdifferenz). Es wird Arbeitnehmern bei unvermeidbarem vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, gezahlt. Durch die Kurzarbeit muss zu erwarten sein, dass die Arbeitsplätze erhalten werden und somit Arbeitslosigkeit vermieden wird. KUG kann nicht ohne Weiteres vom Arbeitgeber angeordnet werden — der Betriebsrat muss dieser Vereinbarung zustimmen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, so muss der Arbeitnehmer/ Mitarbeiter sein Einverständnis erklären. Anders als das Arbeitslosengeld wird das KUG auf Antrag des Arbeitgebers gewährt und mit der Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnung, wie bereits erwähnt, erstattet.

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