Rundschreiben 45
Informationen für die Personalabteilung / Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Lohnbuchhaltung
Unfallversicherung – Berufsgenossenschaft – Elektronisches Meldeverfahren ab 2009
der Gesetzgeber hat mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) festgelegt, dass die bisher jährlich manuell gemeldeten Daten zu den Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) ab Januar 2009 elektronisch über das DEÜV – Verfahren gemeldet werden müssen. Das betrifft auch die Jahresmeldung für das Kalenderjahr 2008. Alle Arbeitgeber sind zum elektronischen Meldeverfahren gesetzlich verpflichtet.
Für das elektronische Meldeverfahren werden die folgenden Angaben benötigt:
- Name und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
- Mitgliedsnummer des Unternehmens
- Gefahrtarifstelle – tatsächlicher Arbeitsbereich der Mitarbeiter (früher Gefahrenklasse)
Die Meldungen an die Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) werden im Rahmen des DEÜV - Meldeverfahrens an die Krankenkassen nach der Entgeltabrechnung durchgeführt.
Die Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) haben damit begonnen, die entsprechenden Informationen (Mitgliedsnummer und Gefahrentarifstelle) den Arbeitgebern zu senden.
Für die korrekte Datenübermittlung benötigen wir diese Informationen. Wir bitten Sie, uns bis zum 1. Dezember 2008 eine Kopie der Information Ihrer Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und eine Kopie des letzten Beitragsbescheides zur Verfügung zu stellen, damit eine reibungslose Datenübermittlung erfolgen kann.
Lohndata-Team
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