Rundschreiben 51
Informationen für die Personalabteilung / Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Lohnbuchhaltung
Neue einheitliche Krankenkassenbeiträge ab 1. Juli 2009
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung den einheitlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt.
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Gesamtbeitragssatz |
Arbeitgeberbeitrag |
Arbeitnehmerbeitrag |
Allgemein |
14,9% |
7,0% |
7,9% |
Ermäßigt |
14,3% |
6,7% |
7,6% |
Zuschuss zur PKV Höchstzuschuss: 257,25 € |
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Die Formel für die Gleitzone (Arbeitsentgelt von 400,01 € bis 800,00 €) bleibt unverändert, da diese Formel die Beitragssätze vom Januar beinhaltet und ganzjährig gilt.
Einige Krankenkassen haben bereits angekündigt, dass sie einen Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer erheben werden. Das Gesetz lässt Zusatzbeiträge bis 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen (Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze z.Z. 3.675,00 € monatlich) zu. Ohne weitere Prüfung können die gesetzlichen Krankenkassen monatlich 8,00 € als Zusatzbeitrag vom Arbeitnehmer erheben, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht kostendeckend arbeiten können. Der Zusatzbeitrag wird unmittelbar vom Arbeitnehmer von der entsprechenden Krankenkasse erhoben. Der Arbeitgeber wird nicht einbezogen.
Weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen
Unter dem Motto „Einsatz für Arbeit“ hat das Bundeskabinett weiter Erleichterungen zur Kurzarbeit verabschiedet. So soll die Bezugsdauer nochmals um 6 Monate auf 24 Monate erweitert werden. Die Arbeitgeber sollen ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die vollen Beiträge aus dem Fiktiventgelt in pauschalierter Form erstattet bekommen. Außerdem soll das Antragsverfahren erleichtert werden. Wann diese Regelungen wirksam werden, ist noch nicht bekannt.
Einigung im Tarifstreit des Baugewerbes – Neue Mindestlöhne ab September 2009
Am 23. Mai 2009 wurde die Tarifeinigung durch einen Schiedsspruch der Zentralschlichtungsstelle des Baugewerbes erreicht. Die Löhne und Gehälter werden danach zum 1. Juni 2009 und zum 1. April 2010 um jeweils 2,3 % erhöht. Für den Monat Mai 2009 erhalten alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Auszubildenden, die einen Entgeltanspruch im Mai 2009 haben, einen Betrag von 60,00 €. Dieser Betrag ist mit der Entgeltzahlung im Juni 2009 auszuzahlen, bei Teilzeitbeschäftigung ist der Betrag entsprechend zu kürzen.
Besonderheit für die neuen Bundesländer
Die Tariferhöhung in den neuen Bundesländern erfolgt um den Cent-Betrag, der sich aus der prozentualen Erhöhung der alten Bundesländer ergibt. Das bedeutet, dass der bisherige Stundenlohn um den Betrag erhöht wird, um den sich der Stundenlohn in den alten Bundesländern erhöht.
Besonderheit für Berlin
Für den Tarifbereich Berlin wird die Beschäftigungsklausel von 8 % auf 6 % ab Juni 2009 gesenkt. Die Beschäftigungsklausel dient zur Sicherung des Standortes Berlin für das Baugewerbe und sieht eine mögliche Absenkung des Tarifstundenlohnes um bis zu 6 % ab Juni 2009 vor.
Übersicht der vereinbarten Mindestlöhne je Arbeitsstunde
Gültigkeit ab |
Mindestlohn 1 |
Mindestlohn 2 |
Rechtskreis West ohne Berlin |
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September 2009 |
10,80 € |
12,90 € |
September 2010 |
10,90 € |
12,95 € |
Juli 2011 |
11,00 € |
13,00 € |
Rechtskreis Ost ohne Berlin |
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September 2009 |
9.25 € |
noch offen |
September 2010 |
9,50 € |
noch offen |
Juli 2011 |
9,75 € |
noch offen |
Berlin |
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September 2009 |
10,80 € |
12,75 € |
September 2010 |
10,90 € |
12,75 € |
Juli 2011 |
11,00 € |
12,85 € |
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