Lohnabrechnung ein komplexes Thema
Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung / Lohnbuchhaltung
Organisation der Lohnbuchhaltung bzw. der Lohnabrechnung
In Deutschland erhalten ca. 36.000.000 Menschen Monat für Monat eine Lohn-
abrechnung. Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens stellt die Lohnbuchhaltung eine Besonderheit dar. Einerseits sind die verschiedensten Rechtsgrundlagen, wie Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und nicht zuletzt Arbeitsrecht für eine korrekte Lohnabrechnung maßgebend, andererseits sind die speziellen tariflichen Regelungen unterschiedlicher Branchen zu beachten. Hier sind insbesondere die Bestimmungen für den Baulohn, die für den öffentlichen Dienst (TvöD, TV-L, BAT, AVR und weitere) sehr komplex und umfangreich und benötigen hoch qualifiziertes Fachwissen rund um Lohn und Gehalt.
Im Laufe der Zeit hat sich die Lohnabrechnung und Lohnbuchhaltung zu einem eigenen speziellen Fachgebiet entwickelt. Für jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, stellt sich die Frage der Organisation zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es muss eine korrekte und pünktliche Auszahlung von Lohn und Gehalt gewährleistet sein – hier kommt es wirklich „auf die Sekunde“ an. In jedem Fall ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen unerlässlich. Die Entscheidung, welche Dienstleistung genutzt werden soll, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sind zwei Alternativen möglich. Die Unternehmen haben die Wahl zwischen der im Haus Lösung mit Software für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und dem Outsourcing der gesamten Personalabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung..
Die Lohnabrechnung im eigenem Betrieb erfordert sehr qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter sowie eine zuverlässige, zertifizierte Software, die alle gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen im vollen Umfang erfüllt. Insbesondere für die Baulohnabrechnung, Malerlohn, Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau (GaLa) und andere Nebengewerke sind die Anforderungen besonders hoch. Aufgrund permanenter und oft kurzfristigen Änderungen bzw. Anpassungen der Rechtsgrundlagen, müssen die Sachbearbeiter für die Lohnabrechnung ständig aus- und weitergebildet werden, damit das Haftungsrisiko bei einer Betriebsprüfung ausgeschlossen wird. Außerdem muss jederzeit für eine Vertretung gesorgt sein, damit im Fall eines Arbeitsausfall durch Urlaub oder Krankheit, Mutterschaft eine pünktliche Lohnabrechnung gewährleistet ist.